Nationale Verstoßdatei gemäß Seefischereigesetz Auskunft Eintragung für schwere Verstöße gem. § 13 SeeFischGOnline erledigen

    Behörden-Auskunft aus der Nationalen Verstoßdatei im Seefischereigesetz beantragen

    Wenn Sie wissen möchten, ob über Sie in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes Informationen zu schweren Verstößen hinterlegt sind und Sie diese Information zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, können Sie einen Antrag auf Behörden-Auskunft bei der BLE stellen.

    Beschreibung

    Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

    In der Nationalen Verstoßdatei werden Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden; ebenso Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.

    Insbesondere einige Bundesländer haben Förderprogramme für die Fischerei und Aquakultur aufgelegt. Wenn Sie eine Fischereiförderung, wie zum Beispiel nach dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Für diesen Fall beantragen Sie die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde (Behörden-Auskunft) bei der BLE.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Vertretung den Antrag auf Behörden-Auskunft stellt.
     

    Online-Dienst

    Onlineverfahren für die Selbstauskunft - Verstoßdatei Seefischerei

    ID: B100019_103417207

    Beschreibung

    Die BLE bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Selbstauskunft über den Inhalt der nationalen Verstoßdatei elektronisch (online) zu stellen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 511

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 6845-3778

    E-Mail: 511@ble.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Behörden-Auskunft
    • amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder/ beziehungsweise
    • gültiger Personalausweis
    • gegebenenfalls Antrag auf Behörden-Auskunft durch gesetzliche Vertretung 
    • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung für gesetzliche Vertretung
    • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Auskunft aus der nationalen Verstoßdatei ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. Gegen den Gebührenbescheid kann Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörden-Auskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:

    • Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus.
    • Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen.
      • Möglichkeit 1: Lassen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular amtlich oder öffentlich beglaubigen. Dieses Dokument senden Sie anschließend an die für Sie zuständige Landesbehörde.
      • Möglichkeit 2: Zeigen Sie persönlich Ihren Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel bei der zuständigen Landesbehörde vor. Danach leitet die Landesbehörde Ihren unterschriebenen Antrag an die BLE weiter.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag alle Anforderungen erfüllt, erstellt und versendet die BLE einen Gebührenbescheid an Sie.
    • Sobald die Gebühr auf dem Konto der BLE eingegangen ist, wird die Auskunft an die im Antrag angegebene Behörde mit der Post verschickt.

    Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, können Sie den Online-Dienst nutzen: 

    • Gehen Sie auf die Internetseite der BLE und nutzen Sie dort den hinterlegten Link zum Online-Verfahren. Folgen Sie den angegebenen Schritten.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag alle Anforderungen erfüllt, erstellt und versendet die BLE einen Gebührenbescheid an Sie. Sobald die Gebühr auf dem Konto der BLE eingegangen ist, wird die Auskunft an die im Antrag angegebene Behörde mit der Post verschickt.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen (Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich davon ab, wie zügig Antragstellende die Gebühr für die Auskunft auf das Konto der BLE überweisen (Vorschussregelung).)

    Kosten

    Zahlungsweise: Überweisung, SEPA-Überweisung: Gebühr 17.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Selbstauskunft über die Sie betreffenden Inhalte der nationalen Verstoßdatei möchten, können Sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen (siehe Nationale Verstoßdatei im Seefischereigesetz; Selbstauskunft beantragen).

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 12.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Auskunft, Fischerei, EMFF-Auskunft, Behörden-Auskunft, Fischereiförderung, Vorlage Behörde, Punkte, Seefischerei, Fischereiförderbehörden, Nationale Verstoßdatei, EMFAF, Verstöße, Gemeinsame Fischereipolitik, Punktesystem, Aquakultur, EMFF, Selbstauskunft, GFP, Seefischereigesetz, Europäischer Meeres- und Fischereifonds

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de