Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Basiskontos beantragen
Sie verfügen über kein Girokonto und Ihnen wurde ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt, zum Beispiel von einer Bank oder Sparkasse? Dann können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen das ablehnende Institut beantragen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren gegen einen Zahlungsdienstleister wie eine Bank oder Sparkasse zu beantragen, wenn
- dieser Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnt oder
- sich die Entscheidung über Ihren Kontoeröffnungsantrag oder der Abschluss der Basiskontoeröffnung um mehr als 10 Geschäftstage verzögert.
Ein Zahlungsdienstleister darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn:
- Sie bereits bei einem anderen Unternehmen in Deutschland ein Girokonto (Fachausdruck: Zahlungskonto) haben und nutzen können,
-
Sie innerhalb der letzten 3 Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen
- den Zahlungsdienstleister,
- eine oder einen seiner Mitarbeitenden,
- eine seiner Kundinnen oder einen seiner Kunden verurteilt worden sind,
- Sie bereits ein Basiskonto bei demselben Zahlungsdienstleister hatten und dieser Ihren Basiskontovertrag innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung gekündigt hat, weil Sie im Zahlungsverzug waren oder Sie Ihr Konto zu verbotenen Zwecken genutzt haben oder
- Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass die Bank die Kontoeröffnung ablehnt.
Mit Ihrem Antrag auf ein Verwaltungsverfahren überprüft die BaFin, ob der Zahlungsdienstleister Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Verweigert der Zahlungsdienstleister die Eröffnung eines Basiskontos zu Unrecht, ordnet die BaFin gegenüber diesem die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen der Zahlungsdienstleister innerhalb von 10 Geschäftstagen den Abschluss eines Basiskontovertrags anbieten oder innerhalb derselben Frist eine Ablehnung des Antrags schriftlich mitteilen.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Referat ZRC 3
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 1253
53117 Bonn
Kontakt
Fax: +49 228 4108-62299
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: poststelle@bafin.de
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags vom betreffenden Zahlungsdienstleister
- Ablehnungserklärung des Zahlungsdienstleisters (Schreiben über die Ablehnung Ihres Antrags)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
- Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags vom betreffenden Zahlungsdienstleister
- Ablehnungserklärung des Zahlungsdienstleisters (Schreiben über die Ablehnung Ihres Antrags)
Rechtsgrundlage(n)
- § 48 Zahlungskontengesetz (ZKG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 49 Zahlungskontengesetz (ZKG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - zivilgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Ein Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags gegen einen Zahlungsdienstleister können Sie bei der BaFin beantragen.
- Dazu steht Ihnen auf der Internetseite der BaFin ein Antragsformular zum Herunterladen zur Verfügung.
-
Füllen Sie diesen Antrag vollständig aus.
- Hinweis: Auf dem Antragsformular müssen Sie eine Wohnanschrift angeben. Falls Wohnanschrift nicht vorhanden, etwa bei Obdachlosigkeit, postalische Anschrift.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
- Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich. Anschließend prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrags erfüllen.
- Hat ein Zahlungsdienstleister Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
- Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Auch der Zahlungsdienstleister kann Widerspruch einlegen, wenn die BaFin anordnet, dass ein Basiskonto für Sie eröffnet werden muss.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 Monat
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Grundlegende Informationen der BaFin zum Basiskonto:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Fragen und Antworten des Bundesministeriums der Finanzen zum Zahlungskontengesetz und Basiskonto:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.03.2022
Geändert am 25.04.2022
Stichwörter
Zahlungskonten, ZKG, Konto, Basiskontovertrag, Ablehnung, BaFin, Zahlungskontengesetz, Verwaltungsverfahren, Basiskonto, Zahlungsdienstleister, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zahlungskonto, Basiskonten, Basiskontoverträge, Konto grundlegende Funktionen