Meldungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen Registrierung

    Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

    Beschreibung

    Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur (BNetzA), DLZ 60

    Adresse

    Hausanschrift

    Karthäuserstraße 7-9

    34117 Kassel

    Kontakt

    Fax: +49 180 5734870-1001

    Telefon Festnetz: +49 561 7292-120

    E-Mail: anlagenregister@bnetza.de

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist. 

    Formulare

    Voraussetzungen

    Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie

    • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben - hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
    • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
    • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
    • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
    • ihre Anlage endgültig stilllegen,
    • als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
    • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Laden Sie das pdf-Formular herunter.
    • Füllen Sie das Formular am Computer aus.
    • Speichern Sie das Formular.
    • Schicken Sie das Formular per mail an anlagenregister@bnetza.de.
    • Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese unter Verwendung des Formulars auf dem benannten Wege.

    Fristen

    Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Es gilt eine drei Wochen Frist ab Inbetriebnahme.

    Kosten

    die Meldung ist kostenfrei möglich

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMWi / Bundesnetzagentur am 14.12.2015

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    PVA, Stromeinspeisung, Solarmodul, Stromnetz, Wasserkraftanlage, PV-Anlage, Windkraftanlage, Solarstromanlage, Biogasanlage, Solaranlage, Freiflächenanlag, Erneuerbare-Energien-Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English