Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden
Beschreibung
Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur (BNetzA), DLZ 60
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 561 7292-120
Fax: +49 180 5734870-1001
E-Mail: anlagenregister@bnetza.de
Erforderliche Unterlagen
Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist.
Formulare
- Formular Anmeldung EE-Anlagen für Anlagenregister (pdf, 1 MB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Erläuterung des Formulars zur Meldung von EE-Anlagen (pdf, 79 KB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie
- eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
- eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
- eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
- eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
- ihre Anlage endgültig stilllegen,
- als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
- erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 93 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlagenregisterverordnung (AnlRegV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Laden Sie das pdf-Formular herunter.
- Füllen Sie das Formular am Computer aus.
- Speichern Sie das Formular.
- Schicken Sie das Formular per mail an anlagenregister@bnetza.de .
- Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese unter Verwendung des Formulars auf dem benannten Wege.
Fristen
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Es gilt eine drei Wochen Frist ab Inbetriebnahme.
Kosten
die Meldung ist kostenfrei möglich
Weitere Informationen
- Informationen zum Anlagenregister der Bundesnetzagentur:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMWi / Bundesnetzagentur am 14.12.2015
Geändert am 08.05.2023
Stichwörter
Solaranlage, Windkraftanlage, PV-Anlage, Wasserkraftanlage, Stromnetz, Solarmodul, Solarstromanlage, Erneuerbare-Energien-Anlage, Stromeinspeisung, Biogasanlage, PVA, Freiflächenanlag