Zollkontrolle Einfuhrverbote
Beschreibung
Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.
Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:
- Artenschutz;
- Arzneimittel;
- Betäubungsmittel;
- Feuerwerkskörper;
- gefährliche Hunde (Kampfhunde);
- Lebensmittel;
- nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
- sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
- Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
- Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
- Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).
Zuständige Stelle
die jeweilige Zollstelle
Zuständigkeit
Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfach
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 17:00 Uhr Freitag: 08:00 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Zollverwaltungsgesetz (ZollVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Weitere Informationen
- Zoll online: Einschränkungen bei Einreisen innerhalb der EU:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Zoll online: Einschränkungen bei Einreisen aus einem Nicht-EU-Staat:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 20.07.2017
Geändert am 17.04.2023
Stichwörter
Duty Free, Zoll, Flughafen, Customs, abgabenfrei, Einreise, Freimenge, Einfuhr, Freigrenze, Zollkontrolle, zollfrei, Reise, Reisemitbringsel, Kontrolle, Urlaub