Saison-Kurzarbeitergeld BewilligungOnline erledigen

    Saison-Kurzarbeitergeld beantragen

    Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe oder einem gleichgestellten Betrieb angehört und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie den Verdienstausfall Ihrer Beschäftigten durch Saison-Kurzarbeitergeld teilweise ausgleichen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls ihre Arbeit nicht durchführen kann, kann Saison-Kurzarbeitergeld den Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Es soll Ihren Betrieb entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.

    Das Saison-Kurzarbeitergeld ist begrenzt auf Betriebe 

    • des Baugewerbes, 
    • des Gerüstbauerhandwerks, 
    • des Dachdeckerhandwerks und 
    • des Garten- und Landschaftsbaues.

    Sie können die Leistung nur in der sogenannten Schlechtwetterzeit von Dezember bis März erhalten. In Betrieben des Gerüstbauerhandwerks beginnt die Schlechtwetterzeit bereits im November und endet im März. Diese Regelung für das Gerüstbauerhandwerk gilt aktuell befristet bis zum 31.3.2021.

    Sie als Arbeitgeber müssen das Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, auszahlen und abrechnen. Ihre Beschäftigten müssen nichts tun. 

    Saison-Kurzarbeit kann für Ihren ganzen Betrieb oder auf einzelne Abteilungen beschränkt eingeführt werden. 

    Wie hoch das Saison-Kurzarbeitergeld konkret ist, richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen Ihrer Beschäftigten und dem tatsächlichen Arbeits-/Verdienstausfall während der Saison-Kurzarbeit:

    • 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns bei Beschäftigten ohne Kind im Haushalt
    • 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind im Haushalt.

    Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld können Sie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzende Leistungen beantragen, wie beispielsweise die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

    Sie bekommen das Saison-Kurzarbeitergeld grundsätzlich ab der ersten Ausfallstunde. 

    Als Arbeitgeber gehen Sie bei der Zahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Beschäftigten zunächst in Vorleistung. Das Kurzarbeitergeld wird monatlich nachträglich mit der Bundesagentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle abgerechnet und Ihnen rückwirkend ausgezahlt.

    Vorübergehende Änderungen der Regelungen für das (Saison-) Kurzarbeitergeld sind möglich.

    Beispielsweise wurden aufgrund der Corona-Krise die Regelungen zum Kurzarbeitergeld vorübergehend geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem das Einbringen von Minusstunden, die Anrechnung von Einkommen aus Nebenbeschäftigungen und eine stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Online-Dienste

    KEA Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

    Beschreibung

    KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit

    Beschreibung

    Keine Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihr Anliegen dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Fax: +49 911 179-2123

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 18:00 Uhr Dienstag 08:00 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
    • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Das Saison-Kurzarbeitergeld kann beantragt werden bei vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall

    • aus wirtschaftlichen Gründen oder
    • aus witterungsbedingten Gründen oder
    • in Folge eines unabwendbaren Ereignisses.

    Betriebliche Voraussetzungen:

    • Ihr Betrieb gehört dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau an.
    • Ihr Betrieb oder die Betriebsabteilung beschäftigt mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

    Persönliche Voraussetzungen:

    • Sie haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht gekündigt sind und mit denen auch kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Saison-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. 

    Wenn Sie das Saison-Kurzarbeitergeld schriftlich beantragen wollen:

    • Sie berechnen monatlich die Lohn- und Gehaltszahlungen sowie das Saison-Kurzarbeitergeld.
    • Sie zahlen das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden und das Saison-Kurzarbeitergeld für ausgefallene Stunden an Ihre Beschäftigten aus und entrichten die Sozialversicherungsbeiträge.
    • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Saison-Kurzarbeitergeldes bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und die Abrechnungsliste. Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie das Saison-Kurzarbeitergeld überwiesen. Sie erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid.
    • Nach Abschluss der Saison-Kurzarbeit prüft die Agentur für Arbeit Ihre eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Saison-Kurzarbeitergeld.

    Wenn Sie das Saison-Kurzarbeitergeld online beantragen wollen:

    • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
    • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
    • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie Saison-Kurzarbeitergeld beantragen möchten.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 15 Werktage (Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei außergewöhnlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt (wie zum Beispiel infolge der Verbreitung des Coronavirus) kann die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Vorschriften zum Kurzarbeitergeld per Verordnung vorübergehend anpassen.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Dachdeckerhandwerk, Arbeitsagentur, Saisonales Kurzarbeitergeld, Lohnersatzleistung, Garten- und Landschaftsbau, Konjunkturelles Kurzarbeitergeld, Agentur für Arbeit, Entgeltausfall, Saison-Kug, Baugewerbe, Arbeitsausfall, Gerüstbauerhandwerk, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit, Schlechtwettergeld, Kurzarbeit, Transfer-Kurzarbeitergeld, Verdienstausfall, S-Kug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de