Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
An das Anmelden oder Ummelden des neuen Wohnsitzes denkt man oft zuletzt, allerdings sollte die gesetzliche Anmelde- bzw. Ummeldefrist von einer Woche beachtet werden. Ihre neue Anschrift sollten Sie ebenfalls an weitere Behörden, Institutionen, Energieversorger, Versicherungen, Banken, Rundfunk, Telefon, etc. mitteilen.
Zur Anmeldung oder Ummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis (dort wird eine Adressenänderung vorgenommen) und falls Sie einen Reisepass besitzen auch diesen (dort wird der Wohnort geändert).
Eine Abmeldung der Hauptwohnung ist innerhalb der Bundesrepublik nicht mehr notwendig.
Die Anmeldung bzw. Ummeldung ist gebührenfrei.
Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn sie innerhalb von Bad Vilbel oder aus einer Stadt/Gemeinde des Wetteraukreises um- bzw. zugezogen sind.
Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Friedberg (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung "Fahrzeugschein-
änderung").
Die Gebühr für die Änderung des Kraftfahrzeugscheines beträgt 10,80 €.
Der Führerschein hingegen muss nicht geändert werden.
ABMELDUNG
Sie ziehen aus Bad Vilbel ins Ausland oder sie besitzen noch eine Nebenwohnung ?
Dann müssen Sie sich abmelden.
Für die Abmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Abmeldeformular, das in unserem Bürgerbüro erhältlich ist. Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Hessen genügt es, wenn Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.
Hinweise für Bad Vilbel: Personalausweis - Adresse ändern
An das Anmelden oder Ummelden des neuen Wohnsitzes denkt man oft zuletzt, allerdings sollte die gesetzliche Anmelde- bzw. Ummeldefrist von einer Woche beachtet werden. Ihre neue Anschrift sollten Sie ebenfalls an weitere Behörden, Institutionen, Energieversorger, Versicherungen, Banken, Rundfunk, Telefon, etc. mitteilen.
Zur Anmeldung oder Ummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis (dort wird eine Adressenänderung vorgenommen) und falls Sie einen Reisepass besitzen auch diesen (dort wird der Wohnort geändert).
Eine Abmeldung der Hauptwohnung ist innerhalb der Bundesrepublik nicht mehr notwendig.
Die Anmeldung bzw. Ummeldung ist gebührenfrei.
Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn sie innerhalb von Bad Vilbel oder aus einer Stadt/Gemeinde des Wetteraukreises um- bzw. zugezogen sind.
Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Friedberg (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung "Fahrzeugschein-
änderung").
Die Gebühr für die Änderung des Kraftfahrzeugscheines beträgt 10,70 €.
Der Führerschein hingegen muss nicht geändert werden.
ABMELDUNG
Sie ziehen aus Bad Vilbel ins Ausland oder sie besitzen noch eine Nebenwohnung ?
Dann müssen Sie sich abmelden.
Für die Abmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Abmeldeformular, das in unserem Bürgerbüro erhältlich ist. Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Hessen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel - Bürgerservices
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabi Ditzel
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
Frau Sandra Gabriel
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Jutta Zinn
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
Telefon Festnetz: 06101 602-444
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Susann Schwarz
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
Telefon Festnetz: 06101 602-444
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Sabine Schulz
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Silke Schmidt
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Susanna Sachau
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: Susanna.Sachau@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-440
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Christina Honner
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Petra Kerscher
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Christiane Kroh
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Herr Oliver Appelt
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
Stichwörter
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