Anzeige von Begasungstätigkeiten Entgegennahme
    99031017261000

    Begasung anzeigen

    Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer ortsfesten Anlage oder außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen.

    Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

    Für Tätigkeiten mit Begasungsmitteln sind neben den Grundpflichten der GefStoffV auch die Vorgaben des Anhangs I Nr. 4 GefStoffV zu beachten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen für Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.

    Zuständigkeit

    Bitte  geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512; TRGS 513; TRGS 522

    Voraussetzungen

    Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

    Handlungsgrundlage(n)

    §15d Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.2.2 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    Eine Begasungstätigkeit können Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen. 
    Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
    Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah nach Antragseingang

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gas, Befähigungsschein, Ozon, Schädlinge, Gemische, Biozid-Produkte, Holz- und Bautenschutz, Biozid, Desinfektion, Begasungstätigkeit, Begasungsleiter, Transporteinheiten, Gefahrstoffverordnung, Begasungsmittel, TRGS, Ethylenoxid, Formaldehyd, Raumdesinfektion, Hydrogencyanid, Cyanwasserstoff, Blausäure, Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid, Sulfurylfluorid, Stickoxid, Schadstoffe, Phosphor-Wasserstoff, Chemikalien, Schädigungen, Inert-Gase, Kohlendioxid, Erzeugnisse, Toxisch, Containerbegasung, Gefahrenklasse, Holzschutz, Gefahrstoffe, Objektschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019