Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Beschreibung
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass der ausländische Staat die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung verlangt.
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.
Online-Dienste
- Altenstadt (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Bad Soden am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Bad Sooden-Allendorf (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
- Eschborn (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Kelsterbach (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Raunheim (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Stadtallendorf (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Sulzbach (Taunus) (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Wehretal (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
- Witzenhausen (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
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Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Ehevoraussetzungen