Technisches Hilfswerk anfordern
Stellen der Länder und Kommunen, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, können bei Bedarf Unterstützung vom Technischen Hilfswerk (THW) im Rahmen der Amtshilfe anfordern (Amtshilfeersuchen). Sonstige Bedarfsträger können beim THW technische Unterstützung anfragen.
Beschreibung
Das Technische Hilfswerk (THW) verfügt über technische Ausrüstung und fachkundige Einsatzkräfte für besondere Einsatz- und Schadenslagen.
Wenn personelle, technische oder logistische Unterstützung gebraucht wird, können insbesondere die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder das THW um technische Unterstützung ersuchen. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.
Das THW ist bundesweit einheitlich aufgestellt und organisiert. Auf allen Ebenen stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind auch Einsätze denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (zum Beispiel bei Übertragung eines gesonderten Einsatzabschnitts an das THW). In die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung entsendet das THW bei Bedarf fachlich qualifiziertes Beratungspersonal.
So etwas wird je nach konkreter Einsatzlage entschieden und sollte nicht in einer Leistungsbeschreibung vorweggenommen werden.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- in der Regel keine besonderen Unterlagen
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn das Technische Hilfswerk andere Behörden und Stellen unterstützen soll, erfolgt dies in der Regel in Amtshilfe. Um Unterstützung durch das THW anzufragen können sich Behörden und zuständige Stellen entweder direkt mit dem THW in Verbindung setzen oder sie nehmen Kontakt über die örtliche Leitstelle der Feuerwehr auf.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
In der Regel unverzüglich.
Kosten
Das THW kann für THW-Einsätze nach Maßgabe der geltenden THW-Abrechnungsverordnung (THWAbrV) Gebühren und/oder Auslagen erheben.
Hinweis: Hierzu können im Vorfeld Informationen bei den Regionalstellen und Ortsverbänden des THW eingeholt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 06.04.2023
Stichwörter
Zusammenarbeit, Auslagen, Fachberater, Anforderung, Amtshilfe, Gefahrenabwehr, Kosten, 115, Abrechnung, Partnerin, Alarmierung, Technisches Hilfswerk, Einsatz, Katastrophenschutz, Erstattung, Partner, THW, THW-Abrechnungsverordnung, Kostenerstattung, Hilfe, Schadensfall, Ortsverbände, Unterstützung, Ersuchen, Einsatzmöglichkeiten, Rechnung, Gebühren, Zivilschutz, Fachberaterin