Technisches Hilfswerk Anforderung

    Technisches Hilfswerk anfordern

    Stellen der Länder und Kommunen, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, können bei Bedarf Unterstützung vom Technischen Hilfswerk (THW) im Rahmen der Amtshilfe anfordern (Amtshilfeersuchen). Sonstige Bedarfsträger können beim THW technische Unterstützung anfragen.

    Beschreibung

    Das Technische Hilfswerk (THW) verfügt über technische Ausrüstung und fachkundige Einsatzkräfte für besondere Einsatz- und Schadenslagen.

    Wenn personelle, technische oder logistische Unterstützung gebraucht wird, können insbesondere die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder das THW um technische Unterstützung ersuchen. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.

    Das THW ist bundesweit einheitlich aufgestellt und organisiert. Auf allen Ebenen stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind auch Einsätze denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (zum Beispiel bei Übertragung eines gesonderten Einsatzabschnitts an das THW). In die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung entsendet das THW bei Bedarf fachlich qualifiziertes Beratungspersonal.

    So etwas wird je nach konkreter Einsatzlage entschieden und sollte nicht in einer Leistungsbeschreibung vorweggenommen werden.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • in der Regel keine besonderen Unterlagen

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn das Technische Hilfswerk andere Behörden und Stellen unterstützen soll, erfolgt dies in der Regel in Amtshilfe. Um Unterstützung durch das THW anzufragen können sich Behörden und zuständige Stellen entweder direkt mit dem THW in Verbindung setzen oder sie nehmen Kontakt über die örtliche Leitstelle der Feuerwehr auf.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel unverzüglich.

    Kosten

    Das THW kann für THW-Einsätze nach Maßgabe der geltenden THW-Abrechnungsverordnung (THWAbrV) Gebühren und/oder Auslagen erheben. 

    Hinweis: Hierzu können im Vorfeld Informationen bei den Regionalstellen und Ortsverbänden des THW eingeholt werden.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 06.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2014

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Zusammenarbeit, Auslagen, Fachberater, Anforderung, Amtshilfe, Gefahrenabwehr, Kosten, 115, Abrechnung, Partnerin, Alarmierung, Technisches Hilfswerk, Einsatz, Katastrophenschutz, Erstattung, Partner, THW, THW-Abrechnungsverordnung, Kostenerstattung, Hilfe, Schadensfall, Ortsverbände, Unterstützung, Ersuchen, Einsatzmöglichkeiten, Rechnung, Gebühren, Zivilschutz, Fachberaterin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019