Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
Beschreibung
Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung zum Ausgleich von blindheitsbedingten Mehraufwendungen, die einkommens- und vermögensabhängig ist. Sie kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
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Umzug von Hessen in eine stationäre Einrichtung eines anderen Bundeslandes
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Aufnahme in einer hessischen Einrichtung, sofern der gewöhnliche Aufenthalt in Hessen vor Aufnahme kürzer als 2 Monate begründet war.
Aufstockungsleistungen
können blinde, volljährige Menschen zusätzlich zum Hessischen Landesblindengeld beantragen. Es handelt sich ebenfalls um eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialhilfeleistung, die den Blindengeldbetrag für blinde Menschen nochmals um 14 Prozent aufstockt.
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen), Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Ansprechpartner
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 05 61 10 04 - 0
Telefax: 0561 10 04 - 25 95
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Internet
Erforderliche Unterlagen
- Bei Neuanträgen ist ein Blindengeldantrag und eine augenfachärztliche Bescheinigung ausreichend.
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Für Aufstockungsleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter beim LWV Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- § 72 SGB XII:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Die Leistungsbewilligung erfolgt mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Land Hessen kommt vorrangig Blindengeld nach dem Gesetz über das Landesblindengeld in Betracht. Siehe dazu auch das Stichwort Landesblindengeld.
- Gesetz über das Landesblindengeld:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Landesblindengeld:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf den Themenseiten des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen"
sowie zum Thema "Aufstockungsleistung nach § 72 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) - Sozialhilfe".
- Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Aufstockungsleistung nach § 72 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) - Sozialhilfe:(Landeswohlfahrtverband Hessen)
- Landeswohlfahrtsverband Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 16.03.2023
Stichwörter
Blindheit, Sehbehinderung, Sozialhilfe, Blindenhilfe