Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern
Beschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
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Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 03.01.2023
Stichwörter
Autoummeldung, Bescheinigung Teil I, LKW-Ummeldung, Umschreibung eines Fahrzeugs, PKW-Ummeldung, Fahrzeugschein ändern, Zulassungsbescheinigung, Motorradummeldung, KFZ Ummeldung, Auto Ummelden, ZB I, Fahrzeugschein, Fahrzeugummeldung Fahrzeugschein