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    Zulassungsbescheinigung Teil II StatusabfrageOnline erledigen

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

    Beschreibung

    Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012

    Geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil II, Auskunft zur Abholbereitschaft, ZB, Kfz, ZB II, Fahrzeugbrief Teil II, Auto