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    Registrierung, Löschung oder Änderung eines Ausbildungsverhältnisses im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen

    Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen.

    Beschreibung

    Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.


    Ihr Vorteil daraus:

    • Vertrag und Ausbildungsplan werden nach der aktuellen Rechtslage (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, ggfs. Richtlinien) überprüft;
    • Weitere vereinbarte Rechte und Pflichten (z. B. Tarifrecht, Schutzrechte) werden betrachtet und Mängel angezeigt;
    • Der Ausbildungsplan wird gemäß den Mindestanforderungen aus der Ausbildungsordnung bewertet, somit können Mängel bereits vor Durchführung überarbeitet werden;
    • Mit dem Eintrag wird bereits eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt;
    • Die Bescheinigung des Eintrages wird im Rahmen eventueller Ausbildungsförderungen verlangt.

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Gießen Dezernat 21

    Postanschrift:

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Zuständigkeit

    Regierungspräsidium Gießen Dezernat 21

    Postanschrift:

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Telefonzentrale:

    0641-303-0

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14 - 16

    35390 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: +49 641 303-2197

    E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Erforderliche Unterlagen

    Eintragung:

    • Kopie des abgeschlossenen Ausbildungsvertrages
    • Individueller Ausbildungsplan
    • Ggfs. Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen)

    Löschung:

    • Ggfs. Auflösungsvertrag / Kündigungsschreiben / o.ä.

    Änderung:

    • Geänderter Vertrag
    • Geänderter Ausbildungsplan
    • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer (§ 7) und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 (1)
    • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung nach § 8 (2)
    • Ggfs. Stellungnahme der Ausbildungsstätte (bei Verlängerung)

    Ggfs. Begründendes Dokument (bei Verkürzung)

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur "Verwaltungsfachangestellten" oder "zur/zum "Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste".

    Voraussetzung für Löschung und Änderung des Eintrages sind entsprechend die vorhandene Eintragung sowie das Vorliegen eines Löschungs- bzw. Änderungstatbestandes gemäß BBiG.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Berufsbildungsgesetz (BBiG in der Fassung vom 01.01.2020)
      • §§ 3, 4 und 5 Anwendungsbereich, Anerkennung von Ausbildungsberufen, Ausbildungsordnung
      • § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildung
      • § 7 a Teilzeitberufsausbildung
      • § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung
      • §§ 10 bis 12 Vertrag, Vertragsniederschrift, Nichtige Vereinbarungen
      • § 36 Antrag und Mitteilungspflichten i. V. m. § 34 Einrichten und Führen und § 35 Eintragen, Ändern, Löschen
      • § 101 (1) Nr. 8 Bußgeldvorschriften
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • aktuelle Tarifvereinbarungen
    • tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

    Rechtsbehelf

    Wird der Eintrag abgelehnt, ist eine Klage vor dem gemäß § 52 Verwaltungsgerichtsordnung zuständigen Verwaltungsgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft.

    Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Fristen

    Der Antrag ist unverzüglich nach Vertragsabschluss bei der zuständigen Stelle zu stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, kann ein Bußgeld bis zu EUR 1.000 erhoben werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei ca. drei Wochen. In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.

    Kosten

    Der Eintrag ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidium Gießen am 14.10.2020

    Geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Registrierung, Löschung, Berufsbildungsgesetz, Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, Berufsausbildungsverzeichnis, Ausbildung, Änderung