Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)
Beschreibung
Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/ oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (gewerblich):(Leistungsbechreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
- Einheitlicher Ansprechpartner Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass,
- Lehrgangsbescheinigung,
- Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader),
- Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
- gültiger Jagdschein (Jäger)
Voraussetzungen
- körperliche Eignung
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
- Zuverlässigkeit
Rechtsgrundlage(n)
- § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang, zu stellen.
Kosten
Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 - 250,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.
Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (AK Internet) am 11.04.2014
Geändert am 20.02.2023
Stichwörter
Schwarzpulver, Laden, Schießpulver, Böllerschützen, Jäger, Pulverschein, Wiederladen, Vorderladerlehrgang, Schießen, explosionsgefährliche Stoffe, Patronenhülsen, Läden, Sportschütze, Brauchtum, Böllerschießen), Sprengstoffschein, Böllerlehrgang, Nitrozellulosepulver, Böllerpulver, Vorderladerwaffen, Explosionsgefährliche Stoffe