Tiermedizinische/r Fachangestellte/r; Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen
Beschreibung
Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.
Der Beruf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet im dualen System der Berufsausbildung an den beiden Lernorten Betrieb (tierärztliche Praxis oder Klinik)und Berufsschule statt und dauert im Regelfall 3 Jahre.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor dem Ausbildungsbeginn den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Dieser muss unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss) ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden, das von der Landestierärztekammer Hessen geführt wird.
Zuständigkeit
An die Landestierärztekammer Hessen
Ansprechpartner
Landestierärztekammer Hessen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1409
65524 Niedernhausen
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Niedernhausen
Linien:- S-Bahn: Linie Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
- Regionalbahn: Linie Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6127 9075-0
Telefax: +49 6127 9075-23
E-Mail: info@ltk-hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
- Der von beiden Vertragsparteien (bei Minderjährigen einschließlich gesetzliche Vertretung) unterschriebene Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung. 2 Exemplare davon werden nach der Registrierung zurückgesandt (je 1 für den Ausbilder und die Auszubildenden).
- bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse), formloser Antrag mit Unterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders
- bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
- Angaben zur Ausbildungspraxis gem. Merkblatt der Landestierärztekammer Hessen
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
- Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden liegen vor.
Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Vertrag):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Vertragsniederschrift):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 34 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Berufsordnung der Landestierärztekammer Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Kostensatzung der Landestierärztekammer Hessen (PDF):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages)
Kosten
Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Kostensatzung der Landestierärztekammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Tierliebe allein reicht nicht aus, der Beruf erfordert darüber hinaus gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und oft auch starke psychische Belastbarkeit.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 29.03.2023
Stichwörter
Tierarzthelfer, Ausbildung, Tiere, Tierarzt, Lehre, Praxis, Tierarzthelferin, TFA