Hessische Studierendenwerke

Aufgabe der Studierendenwerke ist die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Förderung der Studierenden. In Hessen gibt es fünf Studierendenwerke. Sie sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und unterstehen der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

Die Studierendenwerke sind im Allgemeinen auf folgenden Gebieten tätig:

  • Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG
  • Durchführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - AFBG ("Aufstiegs-BAföG")
  • Betrieb von Mensen und Cafeterien
  • Betrieb von Wohnheimen sowie Zimmer- und Wohnungsvermittlung
  • Betrieb von Studierendenhäusern (zum Beispiel Kommunikationszentren, Lesesäle)
  • Gesundheitsdienst in unterschiedlicher Ausprägung (beispielsweise Unfallversicherung)
  • studentische Jobvermittlung
  • Rechtsberatung und allgemeine Sozialberatung
  • Studienfinanzierungsberatung sowie
  • Kinderbetreuung

Auf der Internetseite des Deutschen Studierendenwerks finden Sie auch Informationen zu aktuellen Wettbewerben, wie dem Studentenwerkspreis für besonders soziales Engagement.

Die Wirtschaftsbetriebe der Studierendenwerke verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Betriebsführung hat so zu erfolgen, dass die Erlöse die Gesamtkosten unter Gewinnverzicht decken. Die Studierendenwerke finanzieren sich aus eigenen Einnahmen, Zuschüssen des Landes Hessen, Beiträgen der Studierenden, die bei der Immatrikulation oder Rückmeldung fällig sind, sowie sonstigen Zuwendungen.

Organe der Studierendenwerke sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Dem Verwaltungsrat gehören die Präsidentinnen/Präsidenten der Hochschulen, Vertretungen der Professorinnen und Professoren, der Studierenden und der Bediensteten des Studierendenwerkes an. Die Präsidentin oder der Präsident der jeweiligen Universität führt den Vorsitz des Verwaltungsrates. Mit Ausnahme der Präsidentinnen/Präsidenten werden die anderen Verwaltungsratsmitglieder für zwei Jahre bestellt.

Weitere Auskünfte erhalten sie direkt bei den Studierendenwerken vor Ort.