Baubeginn anzeigen

    Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn Ihres Vorhabens anzeigen.

    Description

    Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige). 

    Contact point

    Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

    Contact person

    Please enter a location or postcode in the City / Location input field to see the responsible contact person

    Forms

    • Baubeginnanzeige
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum)

    Procedure

    Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.

    Deadlines

    Application deadline: 1 week (Vor Baubeginn)

    Notes (specifics)

    Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.

    Area of validity

    Hesse

    Official approval

    Officially approved by Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum on 23.02.2026

    Version

    Technisch erstellt on 13.03.2026
    Technisch geändert on 13.03.2026

    Keywords

    Building owner, Start of construction, Building site, Client, Excavation pit, Start of construction, Building permit

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt on 07.06.2017
    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt on 22.10.2025
    Technisch geändert on 26.11.2019