Show change of location when displaying animals at different locations

    Wenn Sie Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

    Description

    Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie gewisse Tierveranstaltungen an wechselnden Orten anzeigen. Darunter fallen:

    • nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe
    • das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren
    • und andere Einrichtungen in denen Tiere zur Schau gestellt werden

    Diese Art von Tierveranstaltungen an wechselnden Orten müssen Sie der am Veranstaltungsort zuständigen Behörde vor der Ankunft anzeigen.

    Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten.

    Dies kann unter anderem erforderlich sein, um Tierseuchen zu bekämpfen. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.

    Required documents

    • Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)
    • Veranstaltungserlaubnis
    • Registriernummer

    Forms

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Prerequisites

    Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben).

    § 16 Absatz 1a Tierschutzgesetz (TiersSchG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__16.html

    Keiner

    Procedure

    Nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe und andere Einrichtungen für die zur Schaustellung von Tieren an wechselnden Orten müssen Sie anzeigen. Dies geschieht bei der zuständigen Behörde. Diese Anzeige können Sie formlos stellen.

    Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten: 

    • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:
      - Angaben zum Veranstaltenden und der verantwortlichen Person 
      - Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
      - Angaben zu den ausgestellten Tierarten
      - Nähere Angaben zu den Räumen und Einrichtungen, die für die zur Schaustellung vorgesehen sind
    • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
    • Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung.
    • Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
    • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen eine Rückmeldung zu.

    Deadlines

    • Fristtyp: Antragsfrist
    • Jeder Ortwechsel ist der zuständigen Behörde beim Verlassen des bisherigen Ortes anzuzeigen.

    Processing time

    • Dauer (bei Spanne): circa 1 bis 3 Wochen
    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.

    Costs

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.

    Notes (specifics)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Area of validity

    Hesse

    Official approval

    Officially approved by Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg Altona - on 27.04.2023

    Version

    Technisch erstellt on 22.05.2024

    Technisch geändert on 17.09.2025

    Keywords

    Tierschau, Zirkus, Tierausstellung, Tierveranstaltung, Wanderzirkus, Wanderausstellung, Markt, Ortswechsel, Zurschaustellung

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt on 07.06.2017

    Technisch geändert on 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt on 07.07.2021

    Technisch geändert on 26.11.2019