Auflösung Wohnförderkonto beantragen

    Wenn Sie ein Wohnförderkonto haben, können Sie durch die Einmalbesteuerung Steuern sparen.

    Description

    Wenn die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages beginnt, wird Ihr vorhandenes Wohnförderkonto jährlich und schrittweise bis zum 85. Lebensjahr nachgelagert besteuert.

    Alternativ können Sie Ihr Wohnförderkonto einmalig besteuern lassen. In diesem Fall wird Ihr Wohnförderkonto nur zu 70 Prozent besteuert. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.

    Contact person

    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Address

    address

    Geschwister-Scholl-Straße 10-13

    14776 Brandenburg an der Havel

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    Opening hours

    Sprechzeiten Montag 8:00 -17:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 15:00 Uhr

    Contact

    Internet

    Version

    Technisch geändert on 04.04.2024

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Required documents

    • Formloser Antrag

    Prerequisites

    • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt. 
    • Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.
    • Die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages hat bereits begonnen oder steht bevor.
       
    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Procedure

    Wenn eine Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos günstiger für Sie sein sollte, können Sie diese bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) formlos beantragen.

    • Die ZfA prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihr Wohnförderkonto aufzulösen ist.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages.
    • Falls die ZfA Ihren Antrag bewilligt, teilt Sie Ihnen die Höhe des Auflösungsbetrags mit und informiert Ihren Anbieter und das Finanzamt.
    • Die Besteuerung erfolgt durch Ihr zuständiges Finanzamt.

    Deadlines

    Sie können die Auflösung Ihres Wohnförderkontos nicht rückwirkend beantragen.

    Processing time

    2 to 4 weeks

    Costs

    Es fallen keine Kosten an.: Fee free of charge

    Notes (specifics)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    • Bei einer Einmalbesteuerung wird der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos (Auflösungsbetrag) nur zu 70 Prozent beim gesamten zu versteuernden Einkommen berücksichtigt.
    • Sie können die Einmalbesteuerung in der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages jederzeit wählen.
    • Wenn Sie innerhalb von 20 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen (Aufgabe der Selbstnutzung), wird der noch nicht berücksichtigte Teil des Auflösungsbetrages ebenfalls besteuert.

    Further Information

    Area of validity

    Germany-wide

    Official approval

    Officially approved by Bundesministerium der Finanzen (BMF) on 28.03.2024

    Version

    Technisch geändert on 08.09.2025

    Keywords

    nachgelagerte Besteuerung, Wohnförderkonto, Einmalbesteuerung, Auflösungsbetrag, Rentenbeginn, Eigenheimrenten-Förderung, Riester-Vertrag, Haltefrist, Verminderungsbetrag, Auszahlungsphase, Altersvorsorgevertrag

    Language version

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English