Personen, die im Aufnahmeverfahren eingereist sind, höherstufen
Wenn Sie im Wege des Aufnahmeverfahrens nach Deutschland eingereist sind und den Status als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler oder als einbezogene Ehegattin oder einbezogener Ehegatte oder Abkömmling nicht erhalten haben, kann auf Antrag diese Einstufung überprüft werden.
Description
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wurde Ihr Status zunächst in einer Erstaufnahmestelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und eventuell in einem Bescheinigungsverfahren des Bundesverwaltungsamtes oder eines Landes (bis 2004) überprüft. Wenn Sie nun - womöglich nach Jahren - geltend machen, doch falsch eingestuft worden zu sein, kann dieses Begehren je nach Rechtslage und Verfahrensgang
- ein Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids,
- ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens des Aufnahme- oder Bescheinigungsverfahrens oder
- ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung
sein.
Online service
Höherstufung für im Aufnahmeverfahren eingereiste Personen im Bundesportal beantragen
Description
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Trust level
You need an electronic ID card with a PIN to use the service (trust level: high).
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Identification
- electronic identification using national eID means - identity card
- electronic identification using notified eID means of other EU member states – eIDAS Connector
Contact person
Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler
Address
address
Opening hours
Monday 08:00 - 16:30 Tuesday 08:00 - 16:30 Wednesday 08:00 - 16:30 Thursday 08:00 - 16:30 Friday 08:00 - 15:00
Contact
Internet
Required documents
keine
Forms
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Ja
Prerequisites
- Falsche oder keine Entscheidung über Ihren Aufnahme- oder Bescheinigungsantrag
- Möglichkeit der Geltendmachung dieses Fehlers trotz Rechtskraft und Zeitablaufs
Basis for legal action
- § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
- § 27 Absatz 1 Satz 2 oder § 27 Absatz 2 Satz 1 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
- § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Legal remedy
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Procedure
Die Höherstufung können Sie formlos schriftlich oder online beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Das Bundesveraltungsamt wird auf Ihren formlosen Antrag hin die früheren Verfahrensakten beiziehen, Ihr Antragsbegehren auslegen und über den Antrag entscheiden.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
Da das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass über Bescheinigungsanträge nach dem Recht zum Zeitpunkt der Einreise zu entscheiden ist, werden die Anträge in aller Regel (über 99 Prozent) abgelehnt.
Deadlines
- Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
- Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides
Processing time
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Monate. Bestehende Rückstände bei den Ablehnungen können die Entscheidung weiter verzögern.
Costs
Es fallen keine Kosten an.
Further Information
Area of validity
Germany-wide
Official approval
Officially approved by Bundesministerium des Innern und für Heimat on 13.06.2022
Keywords
BVA, Migration