51.1 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

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WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE

Von den Mitarbeitern/innen in diesem Sachgebiet werden sämtliche Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wahrgenommen. Ambulante Jugendhilfen, teilstationäre und stationäre Jugendhilfe werden nach Bedarfsfeststellung durch die Fachkräfte vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gewährt.

Grundsätzlich trägt der Fachbereich Jugend und Familie die Kosten dieser erzieherischen Hilfen. In teilstationären und stationären Fällen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können. Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z. B. Kindergeld, Renten, Ausbildungsbeihilfen und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.


Weitere Schwerpunkte der Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind Zuständigkeitsprüfungen, die den komplexen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit Rechnung tragen, sowie im Zusammenhang damit die Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern oder weiteren Behörden abzustimmen sind.

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Hans-Scholl-Straße 8

34576 Homberg (Efze)

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

Contact

telephone: 05681 775-5110

fax: 05681 775-5119

e-mail: jugendhilfe@schwalm-eder-kreis.de

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Technisch geändert on 04.06.2025

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de

Sprache: de