Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung

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Der Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Kinderspielplätze sowie die Sportstätten und die Friedhöfe sowie das Bestattungswesen.

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Landgrafenstraße 12

37235 Hessisch Lichtenau

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Opening hours

Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

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telephone: 05602 807-153

fax: 05602 807-132

e-mail: info@hessisch-lichtenau.de

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Mitteilung baugenehmigungsfreie Vorhaben (§ 63 und § 64 HBO)

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Technisch geändert on 10.01.2026

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de

Sprache: de