Schwalm - Eder - Kreis - 83.2 - Agrarförderung /EFP

Beschreibung

Umsetzung und Bewilligung der Sammelanträge im Sinne von Art. 11 der Deligierten VO (EU) Nr. 640/2014


EU-Förderprogramme unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit und den Strukturwandel in der Landwirtschaft, sie sollen Nachteile der globalisierten Märkte abfangen und eine umweltverträgliche Landwirtschaft forcieren.

Die Arbeitsgruppe Agrarförderung setzt die landwirtschaftlichen Förderprogramme der EU im Schwalm-Eder-Kreis folgendermaßen um:

  • Förderberatung zu den Förderprogrammen für landwirtschaftliche Betriebe und Informationsveranstaltungen für Antragsteller
  • Bearbeitung und Bewilligung von Fördermaßnahmen auf der Grundlage der EU-Vorgaben zur betriebs- bzw. flächenbezogene Förderung
  • Direktzahlungen (Basisprämie mit Greening-Anteil, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie, Kleinerzeugerprämie)
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
  • Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter

Mehr dazu unter:  Direktzahlungen, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ), Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter

Unterlagen und Dokumente zum Download:

Antrag auf Modifikation für Greeningflächen
Änderung der Bankverbindung

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Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft

Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe des Wein- und Gartenbaus bei der zukunftsorientierten Ausrichtung durch einzelbetriebliche Projektförderung für investive Vorhaben.

Die Förderungen erfolgen nach den "Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft" (RL-EFP).

Mehr dazu unter:  Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP)

Beide Teilmaßnahmen sind Bestandteil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR 2014-2020) und werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.

Adresse

Hausanschrift

Schladenweg 39

34560 Fritzlar

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Oder nach individueller Vereinbarung.

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 17:30 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr 

Kontakt

Telefon: 05681 775-8320

Telefax: 05681 775-8303

E-Mail: agrarfoerderung@schwalm-eder-kreis.de

Zuständigkeit für

Kreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)

Version

Technisch geändert am 02.12.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE