Gemeinde Hirzenhain - Ordnungsamt, Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen-Sprechzeiten n. Vereinbarung Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06045 970-21
Telefax: 06045 970-521
E-Mail: baerbel.herget@hirzenhain.de
Zuständigkeit für
Hirzenhain
- Abfall: Wilder Müll
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gefährliche Hunde
- Gewerbe anmelden
- Gewerbeabmeldung
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Ladenöffnungszeiten
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Sperrzeit: Beantragung von Verkürzungen oder Aufhebungen
- Straßenreinigung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrsüberwachung
- Vogelgrippe
Weitere Informationen
Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Ordnungsamt - Gewerbeamt ist Montag, Dienstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr besetzt. Anliegen am Mittwoch und Donnerstag bitte um vorherige Terminvereinbarung.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Ordnungsamt - Gewerbeamt ist Montag, Dienstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr besetzt. Anliegen am Mittwoch und Donnerstag bitte um vorherige Terminvereinbarung.