Stadt Reinheim - Gewerbeamt
Adresse
Postanschrift
Cestasplatz 1
64354 Reinheim
Öffnungszeiten
Montag: 13.30 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 11.30 Uhr Freitag: 8.00 - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06162 805-22
E-Mail: gewerbeamt@reinheim.de
Internet
Zuständigkeit für
Reinheim
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Bewachung Erlaubnis
- Fischereischein
- Fischerprüfung
- Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
- Gewerbe anmelden
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbeummeldung
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein
- Ladenöffnungszeiten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Spielhallenerlaubnis
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Waffenbesitzkarte
- Waffenhandelserlaubnis
- Waffenherstellungserlaubnis
- Waffenschein