Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe und Vormundschaftswesen
Aktuelles
Der Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Maßnahmen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), früher Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt. Zum Bereich Vormundschaftswesen gehören die Bereiche Beistandschaft und Vormundschaft.
Beschreibung
Maßnahmen kommunaler Jugendhilfe werden durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf als zuständiger örtlicher Jugendhilfeträger geleistet. Die Maßnahmen teilen sich in pädagogische und wirtschaftliche Hilfen, wobei der pädagogische Teil von den Fachdiensten Allgemeiner Sozialer Dienst und Adoptions- und Pflegekinderwesen wahrgenommen wird. Die finanzielle Leistung wird durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe erbracht und ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahmen nach dem SGB VIII.
Adresse
Postanschrift
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung
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Wichtiger Hinweis:
Der Zugang in die Verwaltungsliegenschaften des Landkreises ist zurzeit nur mit Terminvereinbarung möglich. Bis auf Weiteres wird empfohlen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Kreisverwaltung inkl. Kontaktdaten
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Marburg-Biedenkopf (Hessen)
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer
- Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern; Sorgerecht beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Unbegleitete minderjährige Ausländer - Unterbringung und Versorgung
- Vaterschaftsanerkennung