Schwalm - Eder - Kreis - 83.2 - Agrarförderung /EFP
Beschreibung
Umsetzung und Bewilligung der Sammelanträge im Sinne von Art. 11 der Deligierten VO (EU) Nr. 640/2014
EU-Förderprogramme unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit und den Strukturwandel in der Landwirtschaft, sie sollen Nachteile der globalisierten Märkte abfangen und eine umweltverträgliche Landwirtschaft forcieren.
Die Arbeitsgruppe Agrarförderung setzt die landwirtschaftlichen Förderprogramme der EU im Schwalm-Eder-Kreis folgendermaßen um:
- Förderberatung zu den Förderprogrammen für landwirtschaftliche Betriebe und Informationsveranstaltungen für Antragsteller
- Bearbeitung und Bewilligung von Fördermaßnahmen auf der Grundlage der EU-Vorgaben zur betriebs- bzw. flächenbezogene Förderung
- Direktzahlungen (Basisprämie mit Greening-Anteil, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie, Kleinerzeugerprämie)
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
- Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter
Mehr dazu unter: Direktzahlungen, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ), Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter
Unterlagen und Dokumente zum Download:
Antrag auf Modifikation für Greeningflächen
Änderung der Bankverbindung
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Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft
Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe des Wein- und Gartenbaus bei der zukunftsorientierten Ausrichtung durch einzelbetriebliche Projektförderung für investive Vorhaben.
Die Förderungen erfolgen nach den "Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft" (RL-EFP).
Mehr dazu unter: Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP)
Beide Teilmaßnahmen sind Bestandteil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR 2014-2020) und werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: landwirtschaftsamt@schwalm-eder-kreis.de