Schwalm - Eder - Kreis - 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-611
Telefax: 05681 775-631
E-Mail: bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de
Zuständigkeit für
Kreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)
- Abbruchgenehmigung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Bauaufsicht
- Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Bauen: Ordnungswidrigkeiten
- Baugenehmigung (Bauantrag)
- Bauvoranfrage
- Bebauungsplan
- Bodenabbaugenehmigung
- Denkmalbuch - Einsicht nehmen
- Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz
- Fliegende Bauten
- Nachforschungsgenehmigung beantragen
- Nutzungsänderung von Gebäuden
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Zuwendungen für Hessische Kulturdenkmäler beantragen