Schwalm - Eder - Kreis - 53.0 - Fachbereichsleitung
Beschreibung
Der Arbeitsgruppe obliegt die fachliche und organisatorische Leitung des Fachbereiches. Hierzu gehört die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben wie z.B. Organisation der Arbeitsabläufe, Personaleinsatz und Kostenrechnung.
Medizinalaufsicht und Meldewesen:
Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, hat Beginn und Ende dieser Tätigkeit bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen.
Wir überwachen die Berechtigung zum Führen der einschlägigen Berufsbezeichnung und zur Ausübung des Berufs im Gesundheitswesen sowie die ordnungsgemäße Berufsausübung.
Heilpraktikerwesen:
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, bedarf dazu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
In unserem Fachbereich führen wir die dafür erforderlichen Überprüfungen durch.
Wir achten darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.
Weitere Informationen hierzu hält die Arbeitsgruppe 53.0 bereit. Ein Merkblatt mit allen wichtigen Details zur Überprüfung und das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-650
Telefax: 05681 775-653