Schwalm - Eder - Kreis - 30.5 - Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
- 30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- 30.5.2 - Führerscheinstelle
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
- 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Die Straßenverkehrsbehörde ist für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs zuständig. Sie untergliedert sich in das Sachgebiet Straßenverkehr, die Führerscheinstelle und die Zulassungsstelle.
Im Sachgebiet Straßenverkehr werden Genehmigungen und Auflagen nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erteilt für:
- die Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehr (verkehrsbehördliche Anordnungen)
- die Anordnung von Verkehrszeichen
- Großraum- und Schwertransporte
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher)
- Veranstaltungen (Rallye, Festzüge, etc.)
- Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten mit der Abnahme von Ortskenntnisprüfungen
- Fahrwegbestimmungen von Gefahrguttransporten
- Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
- Fahrten trotz Sonn- und Feierttagsfahrverbot
- Fahrtenbücher
- Ausnahmen von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht
In der Führerscheinstelle werden alle Angelegenheiten rund um die Erteilung einer Fahrerlaubnis bearbeitet:
- Ersterteilung von Fahrerlaubnissen
- Begleitetes Fahren ab 17
- Verlängerung von C- und D-Klassen
- Internationale Führerschein
- Führerscheine zur Fahrgastbeförderung
- Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
- Feuerwehrführerscheine
- Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
- Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen
Auch die Überprüfung der Fahreignung von Verkehrsteilnehmern wird hier bearbeitet für:
- die Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach Entzug/Sperre
- Maßnahmen nach dem Fahreignungsregister (Punkte)
- Maßnahmen für Fahranfänger (Fahrerlaubnis auf Probe)
- Eignungsüberprüfungen (Anordnung von amtsärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen)
Zu den Aufgaben der Zulassungsstelle gehören:
- die Erst- oder Neuzulassung von Fahrzeugen
- Zuteilung von Wunschkennzeichen
- Umkennzeichungen/Umschreibungen
- Adressänderungen von Halterdaten
- Ausstellung von Ersatzpapieren
- Zuteilung von besonderen Kennzeichen (Oldtimer-, Kurzzeit-, Saison-, Wechsel-, Ausfuhr- und Händlerkenn- zeichen)
- Steuerermäßigungen Kfz (für Land- und Forstwirt-schaft, Rettungsdienste, Schwerbehinderte, Anhänger)
- Eintragung von technischen Änderungen
- Außerbetriebsetzungen
- Umwelt-/Feinstaubplaketten
- Bearbeitung von Anzeigen wegen fehlendem Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz und nicht gezahlter Kfz-Steuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-380
Telefax: 05681 775-382
Zuständigkeit für
Kreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)
- Erneuerung der Taxigenehmigung beantragen
- Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Taxigenehmigung beantragen
- Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Mietwagengenehmigung beantragen
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen