Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI - Arbeitsschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-4001
Telefax: +49 611 3276-48655
E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Internet
Zuständigkeit für
Hessen
Reg.-Bez. Darmstadt (Hessen)
- Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Anzeige von Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen angewendet werden.
- Arbeitszeit Abweichen von Regelungen Bewilligung
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen
- Unfall oder Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
- Verwendung von Arbeitsmitteln Entgegennahme Dokumentation und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zu verantwortlichen Personen sowie Schutzmaßnahmen
- Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung