Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt
Beschreibung
Der Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Brunnen und die Teiche, die Kinderspielplätze und die Sportstätten, das Hallenbad sowie die Friedhöfe und das Bestattungswesen.
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05602 807-153
Telefax: 05602 807-132
E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de
Zuständigkeit für
Hessisch Lichtenau
- Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung
- Bauaufsicht
- Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Baugenehmigung (Bauantrag)
- Bauvoranfrage
- Bebauungsplan
- Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
- Bestattung
- Bodenrichtwerte Auszug
- Brunnen bohren / Wasserentnahme
- Denkmalbuch - Einsicht nehmen
- Dorfentwicklung
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste
- Erschließungsbeiträge
- Flächennutzungsplan
- Gehwegschäden
- Gewässeraufsicht
- Grundstückserwerb
- Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
- Hausnummernvergabe
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Jagdangelegenheiten
- Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
- Landpachtverträge Abschluss
- Naturschutzgebiete
- Nutzungsänderung von Gebäuden
- Planfeststellung
- Schädlingsbekämpfung
- Spielplätze
- Sterbefall anzeigen
- Straßenbeleuchtung: Störung melden
- Straßenreinigung
- Straßenschäden
- Trinkwasseruntersuchung
- Umlegung von Grundstücken - Beschluss
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Wassergefahr/Wasserwehr
- Winterdienst / Räum- und Streupflicht
- Zuwendungen für Hessische Kulturdenkmäler beantragen