Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 33 - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr und gerne nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ordnung@marburg-stadt.de
Zuständigkeit für
Marburg
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Fahrverbot für Lkw an Samstagen in der Hauptferienzeit Ausnahmegenehmigung
- Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen Ausnahmegenehmigung
- Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Weitere Informationen
Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.
Der Fachdienst Straßenverkehr ist zuständig für verkehrsregelnde Maßnahmen im Gebiet der Universitätsstadt Marburg einschließlich ihrer Stadtteile:
Hierzu zählen die Anordnung von Beschilderungen und Markierungen für den fließenden und ruhenden Verkehr, das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von Regelungen und Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, die Genehmigung und Absicherung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, die Erlaubnis und Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, Erteilung von Genehmigungen zur Aufstellung von Containern, Gerüsten u. ä. und die Steuerung und Koordinierung von Lichtsignalanlagen.
Für Fragen und Anregungen zu den o. g. Themengebieten stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Straßenverkehr gerne zur Verfügung.