Stadt Wetzlar - Ausländerbüro
Aktuelles
Keine Öffnungszeiten! Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Beschreibung
Aktuelle Informationen:
Einreise und Aufenthalt: Verlängerung des Aufenthalts von türkischen Erdbebenopfern bis 6. August 2023
Türkische Erdbebenopfer sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels ab dem 7. Mai 2023 bis zum 6. August 2023 befreit. Dies gilt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 7. Mai 2023 mit einem gültigen Visum nach Deutschland eingereist.
Sie sind zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 7. Mai 2023 mit einem gültigen Visum nach Deutschland eingereist.
Sie haben sich am 7. Mai 2023 noch rechtmäßig in Deutschland aufgehalten.
Eine Vorsprache bei einer Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Die entsprechende Verordnung ( TürkeiErdbebenAufenthÜV) ist am Sonntag, den 7. Mai 2023, in Kraft getreten.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels mit der Ausreise aus Deutschland erlischt.
Kontaktmöglichkeiten:
- Bevor Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, werden Sie von uns automatisch schriftlich mit Terminvorschlag eingeladen.
- Für sonstige Anliegen melden Sie sich bitte rechtzeitig vorher telefonisch bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
E-Mail: auslaenderbuero@wetzlar.de
Wir sind zuständig für die Regelung des Aufenthaltes ausländischer Staatsangehöriger in Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) und des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG).
Achtung: Für das Kreisgebiet ist der Lahn-Dill-Kreis zuständig (z. B. Einwohner von Hüttenberg, Ehringshausen usw.). Telefon: 06441 407-2310, Fax: 06441 407-2900, E-Mail: aufsichts-kreisordnungsbehoerden@lahn-dill-kreis.de.
Adresse
Postanschrift
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Öffnungszeiten
Keine Öffnungszeiten! Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Aktuell ist die Ausländerbehörde aufgrund massiv gestiegener Anfragen sehr stark gefordert. Aktuell reicht das Personal nicht aus, um alle Anfragen zeitnah zu beantworten.
Allgemeine Beratungen und Niederlassungserlaubnisse (außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis) können nur sehr eingeschränkt angeboten werden.
Folgende Dienstleistungen werden vorübergehend von unserem Stadtbüro übernommen, um schnellstmöglich weiterzuhelfen:
- elektronische Aufenthaltstitel (eAT) aushändigen
- Übertrag von Niederlassungserlaubnissen bei Erhalt eines neuen Nationalpasses
- Verpflichtungserklärungen für Visa
- Bescheinigung der Ersteinreise für die Führerscheinstelle
- Grenzübertrittsbescheinigung
Diese Anliegen werden nach Terminvereinbarung erledigt. Dies ist möglich unte
Kontakt
Telefon: 06441 993310
Telefax: 06441 993304
E-Mail: auslaenderbuero@wetzlar.de
Internet
Zuständigkeit für
Wetzlar
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen