Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Migration und Aufenthalt - Ausländerbehörde
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Hausanschrift
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Postfach 1465
63569 Gelnhausen
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Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 17.30 Uhr Freitag 0.00 - 0.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-12572
Telefax: 06051 85-11899
E-Mail: auslaenderbehoerde@mkk.de
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Main-Kinzig-Kreis (Hessen)
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder die Wissenschaftler und Forscher waren
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben