Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Zuständigkeit für
Eilbek
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
Hamburg
Jenfeld
Marienthal
Rahlstedt
Tonndorf
Wandsbek
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
- Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen als Vor- bzw. Nacherbe
Weitere Informationen
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Im Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg Wandsbek werden Ausschlagungserklärungen, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen (Antrag siehe Links).
Der Terminantrag kann dem Nachlassgericht auf dem Postwege, per Mail an das Funktionspostfach oder auch per Fax übersandt werden.
Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.
Im Nachlassgericht des Amtsgerichts Hamburg Wandsbek werden Ausschlagungserklärungen, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen (Antrag siehe Links).
Der Terminantrag kann dem Nachlassgericht auf dem Postwege, per Mail an das Funktionspostfach oder auch per Fax übersandt werden.
Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht. Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.