Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Adresse
Hausanschrift
Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Zuständigkeit für
Barmbek-Nord
Barmbek-Süd
Bergstedt
Duvenstedt
Farmsen-Berne
Hummelsbüttel
Lemsahl-Mellingstedt
Poppenbüttel
Steilshoop
Volksdorf
Wellingsbüttel
Wohldorf-Ohlstedt
Weitere Informationen
Das angegebene Fax ist fristwahrend.
Auch zuständig für Nachfragen zur Abteilung 871.
Hinweis: Aktuell wird aufgrund von personeller Unterbesetzung auf eine Bearbeitungszeit von mindestens 6 Monaten hingewiesen.
Der Termin kann auch postalisch oder per Fax beantragt werden (Antrag siehe Links).
Im Nachlassgericht Hamburg-Barmbek werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht per Fax (040/4279-83289) oder auf dem Postwege (Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg).
Hinweis:
Alle schriftlichen Anfragen zur Erbausschlagung (Terminvereinbarung etc.) werden im Hinblick auf eine vorzunehmende Erbausschlagung innerhalb der 6-wöchigen Frist täglich geprüft.
Auch zuständig für Nachfragen zur Abteilung 871.
Hinweis: Aktuell wird aufgrund von personeller Unterbesetzung auf eine Bearbeitungszeit von mindestens 6 Monaten hingewiesen.
Der Termin kann auch postalisch oder per Fax beantragt werden (Antrag siehe Links).
Im Nachlassgericht Hamburg-Barmbek werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.
Füllen Sie hierfür bitte das entsprechende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht per Fax (040/4279-83289) oder auf dem Postwege (Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg).
Hinweis:
Alle schriftlichen Anfragen zur Erbausschlagung (Terminvereinbarung etc.) werden im Hinblick auf eine vorzunehmende Erbausschlagung innerhalb der 6-wöchigen Frist täglich geprüft.