Verwaltungsgemeinschaft Gosberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Reuther Str. 1
91361 Pinzberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/886295279820Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9191 7950-0
Fax: +49 9191 7950-40
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Gosberg (VGem) (Kreis Forchheim, Bayern)
- Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
- Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
- Feuerbeschau; Durchführung
- Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
- Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten
- Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
- Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
- Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses
- Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
- Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
- Kommunale Ferienangebote; Informationen und Anmeldung
- Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
- Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
- Maulkorbzwang und Anleinpflicht; Anordnung
- Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
- Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
- Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes
- Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
- Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung
- Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung
- Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
- Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde
- Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr