Bezirksregierung Köln
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Zuständigkeit für
Reg.-Bez. Köln (Nordrhein-Westfalen)
- Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren
- Auskunft im Rahmen der Geldwäscheaufsicht auf Verlangen der Behörde erteilen
- Beauftragung Dritter mit internen Sicherungsmaßnahmen anzeigen
- Beauftragung Dritter mit internen Sicherungsmaßnahmen im Glückspielsektor anzeigen
- Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten beantragen
- Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor beantragen
- Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor bestellen oder abberufen („entpflichten“)