Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Die Rollstuhlrampe befindet sich hinter dem Gebäude und ist vom Besucherparkplatz aus zu erreichen
Das Rathaus ist nur Teilweise Barrierefrei, der Aufzug befindet isch im Neubauteil. Altbau nur Teilweise Barrierefrei
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06126 592-0
Fax: 06126 59255
E-Mail: steueramt@gemeinde-waldems.de(Funktionspostfach)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Bargeldzahlung
- Überweisung
- Girocard
- Dauerauftrag
- SEPA-Lastschrift
- Lastschriftverfahren
- Lastschriftverfahren
- SEPA-Überweisung
Zuständigkeit für
Waldems (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Abwassergebühr
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Gefährliche Hunde
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Festsetzung
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Hundesteuer Ermäßigung beantragen
- Hundesteuer festsetzen
- Wassergebühr, Wasserpreis
Weitere Informationen
Bezahlmöglichkeiten: Dauerauftrag, SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), Barzahlung, Überweisung, Abbuchung, SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.), Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.), Lastschrift
Stichwörter
Abwassergebühren, Hundesteuer, Steuern