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  • Zuständigkeit für

Gemeinde Leun - Bauverwaltung

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 25

35638 Stockhausen

Kontakt speichern

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 06473 9144-0

E-Mail: stadt@leun.de

Zuständigkeit für

Leun (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)

  • Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
  • Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
  • Baulasten, Baulastenverzeichnis
  • Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
  • Bauvoranfrage stellen
  • Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
  • Breitbandausbau genehmigen
  • Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragen
  • Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
  • Erschließungsbeitrag zahlen
  • Gehwegschäden
  • Nachforschungsgenehmigung beantragen
  • Nutzungsänderung von Gebäuden
  • Straßenbeleuchtung: Störung melden
  • Straßenschäden
  • Zustimmung der Bauaufsicht einholen

Version

Technisch geändert am 08.01.2026

Sprachversion

de

Sprache: de

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