51.4 - Eingliederungshilfe SGB VIII

Beschreibung

Eingliederungshilfe SGB VIII

Rechtliche Grundlage §§ 35a SGB VIII i. V. m. §§ 75, 112 SGB XII, § 41 SGB VIII

Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen. Ihr Ziel ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Betroffene sollen befähigt werden, ihre Lebensplanung und Lebensführung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. 

Eingliederungshilfen können sein:

  • Ambulante Hilfen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
  • Betreuung in Einrichtungen über Tag in teilstationären Einrichtungen
  • Betreuung in Einrichtungen über Tag und Nacht
  • Betreuung in einer Vollzeitpflege

Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung

Eingliederungshilfe SGB VIII

Adresse

Hausanschrift

Hans-Scholl-Straße 8

34576 Homberg (Efze)

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Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

Kontakt

Telefon Festnetz: 05681 775-5195

Fax: 05681 775-5119

E-Mail: jugendundfamilie@schwalm-eder-kreis.de

Zuständigkeit für

Landkreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)

Version

Technisch geändert am 09.01.2026

Sprachversion

de

Sprache: de