Gemeinde Hohenahr
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Termine können auch telefonisch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden!
Bürger, denen es nicht möglich ist ins Rathaus zu kommen (bedingt durch Alter oder Behinderung), besuchen wir gerne zu Hause.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Hohenahr (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
- Akteneinsicht in und außerhalb von Verwaltungsverfahren
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
- Eine Versammlung anzeigen
- Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
- Elterngeld beantragen
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleinen Waffenschein) beantragen
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
- Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte beantragen
- Gewerberegister, Auskunft
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
- Namensrecht
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Trinkwasseruntersuchung
- Vorsorgevollmacht