Gemeinde Hohenahr
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Termine können auch telefonisch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden!
Bürger, denen es nicht möglich ist ins Rathaus zu kommen (bedingt durch Alter oder Behinderung), besuchen wir gerne zu Hause.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Hohenahr (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
- Akteneinsicht in und außerhalb von Verwaltungsverfahren
- Basiskonto Informationserteilung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
- Elterngeld beantragen
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleinen Waffenschein) beantragen
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
- Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbelegitimationskarte beantragen
- Gewerberegister, Auskunft
- Gewerbeummeldung
- Kindertageseinrichtungen
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
- Namensrecht
- Öffentliche Versammlung: anmelden
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Trinkwasseruntersuchung
- Vorsorgevollmacht