Stadt Lorch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06726 180
E-Mail: info@lorch-rhein.de
Internet
Zuständigkeit für
Lorch (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Abfallgebühren
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Bewachung Erlaubnis
- Buchführungshelfer - Anmeldung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleinen Waffenschein) beantragen
- Familienbuch
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Kommunale Ehrungen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Maklertätigkeiten - Erlaubnis
- Sachverständige, öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Wohngeld