Gemeinde Kiedrich
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Erledigung ihrer Angelegenheiten den Bürgerservice im Kiedricher Rathaus aufsuchen wollen, dies vorab terminlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.
Zuständigkeit für
Kiedrich (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Landpachtverträge Abschluss
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Leichenpass
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ohne Inlandswohnsitz beantragen
- Personenbezogene Daten - Auskunft über gespeicherte Daten
- Personenbezogene Daten - Berichtigung unrichtiger Daten
- Personenbezogene Daten - Löschung von Daten
- Personenbezogene Daten - Sperrung von Daten
- Straßenbeleuchtung: Störung melden
- Verpflichtungserklärung abgeben